Wie finanzieren Sie Ihren Ruhestand?

 

Wir geben Antworten!

Die gesetzliche Rentenversicherung weist erhebliche Lücken auf und stellt bestenfalls nur eine Basisabsicherung dar. Wer im Alter seinen gewohnten Lebensstandard weiterführen möchte, muss eine Zusatzvorsorge aufbauen. Diese fördert der Staat mit attraktiven Zulagen und Steuerersparnissen.



Private Rentenvorsorge

Sind Sie im Alter ausreichend versorgt?

Angesichts immer älter werdender Rentenbezieher und der schwindenden Anzahl junger Beitragszahler, ist die gesetzliche Rentenversicherung bereits heute nur noch eine Basisabsicherung. Wer im Alter seinen Lebensstandard halten möchte, muß sich eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen. Hierfür eignet sich ideal eine private Rentenversicherung. Sie ist eine besonders sichere Form der Vorsorge, da sie neben einer Garantieverzinsung auch eine lebenslange Rente zahlt. Gleichzeitig bietet sie flexible Auszahlungsmöglichkeiten und Steuervorteile.

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Welche Vorteile habe ich von einer Rentenversicherung?
  • Auf die Beiträge zu einer Rentenversicherung erhalten Sie eine Garantieverzinsung sowie erwirtschaftete Überschüsse.
  • Die Rente wird garantiert ein Leben lang gezahlt.
  • Die Rente wird bei Auszahlung lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser beträgt z.B. mit dem 65. Lebensjahr nur 18 Prozent.
  • Im Gegensatz zu einer Bankanlage fällt bei einer Auszahlung des Kapitals in einer Summe keine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent an.

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Was leistet eine Rentenversicherung?
  • Bis kurz vor Rentenbeginn können Sie sich entscheiden, ob Sie eine lebenslange Rente, eine Kapitalauszahlung oder beides haben möchten.
  • Der Rentenbeginn kann von Ihnen ganz flexibel gewählt werden
  • Zur Absicherung von Hinterbliebenen kann eine garantierte Weiterzahlung vereinbart werden
  • Das Risiko einer Berufsunfähigkeit kann ebenfalls mit abgesichert werden. In diesem Fall wird die Beitragszahlung Ihrer Rentenversicherung übernommen.

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Versorgungslücke ermitteln und Angebote ver­gleichen
Neben einem seriösen Anbieter und dem optimalen Tarif, ist die konkrete Ermittlung Ihrer späteren Versorgungslücke maßgeblich, damit Sie Ihren Lebensstandard im Ruhestand weiterführen können. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenfrei.
 
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Betriebliche Alters­vorsorge

“Wer sie nicht hat, verschenkt Geld”

Weil die gesetzliche Rente keine ausreichende Versorgung im Alter mehr bietet, hat der Gesetzgeber eine zusätzliche berufliche Vorsorge geschaffen. Der Name ” betriebliche Altersversorgung ” hört sich recht sperrig und langweilig an. Aber wer die Vorteile einmal für sich erkannt hat, möchte sie nicht mehr missen. Denn sie bietet Steuervorteile und Sozialversicherungsersparnisse, wie kaum eine andere Vorsorgeform!

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Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung?

Bei der betriebliche Altersversorgung werden die Beiträge von dem Arbeitnehmer direkt aus dem laufenden Bruttogehalt oder über Sonderzahlungen wie z.B. aus dem Urlaubs oder Weihnachtsgeld gezahlt. Der Arbeitgeber kann sich auch freiwillig beteiligen oder es kann eine Beitragszahlung anstatt einer Lohnerhöhung vereinbart werden. Der große Vorteil dieser Form der Beitragszahlung liegt in der beachtlichen Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung! 

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Welche Vorteile habe ich?
  • Die Beiträge werden direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers gezahlt (Entgeltumwandlung). Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen und die Beiträge für die Renten- und Kranken­ver­si­che­rung sinken.
  • Bis zu 4656,- Euro sind steuer- und bis zu 2.856,- Euro sozialversicherungsfrei. Je nach persönlicher Situation, können Sie mit dieser Ersparnis schon die Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung zahlen und bekommen trotzdem das gleiche Gehalt ausgezahlt!
  • Wenn Sie die Umwandlung von arbeitnehmerfinanzierten Beiträgen vereinbaren, erhalten Sie eine unverfallbare Anwartschaft d.h. Ihre Rentenzahlung ist garantiert.
  • Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung i.d.R. auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.
  • Bei Arbeitslosigkeit bleibt das angesparte Guthaben vor dem Zugriff der Sozialämter geschützt.
  • Es fällt keine Abgeltungsteuer an.

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Was muss ich beachten?
  • Die betriebliche Altersversorgung steht nur Arbeitnehmern zur Verfügung.
  • Der Arbeitgeber bestimmt, welche Form der betrieblichen Altersversorgung über ihn angeboten wird.
  • Die Besteuerung fällt erst bei Rentenbeginn, mit einem wesentlich günstigeren Steuersatz an.
  • Insgesamt gibt es für die betriebliche Alters­vorsorge fünf Durchführungswege.

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Welche betriebliche Altersversorgung passt zu mir?
Welche Form der betrieblichen Altersversorgung die Richtige für Sie ist, sollten Sie unbedingt mit einem Experten besprechen. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenfrei.
 

Riesterrente

Den Staat an der Altersversorgung beteiligen!

Die gesetzliche Rentenversicherung reicht schon lange nicht mehr aus. Das hat der Staat erkannt und bietet für die private Altersversorgung attraktive Anreize. Wegen der vielen Sonderzulagen und Steuervorteile ist die Riesterrente eine der beliebtesten privaten Vorsorgeformen. Die Riesterrente ist eine sehr sichere Altersversorgung, da die eingezahlten Beiträge garantiert sind und die Rente lebenslang, auch an Hinterbliebene, gezahlt wird. Eine Wohn-Riesterrente kann auch zur Finanzierung der selbstgenutzten Immobilie eingesetzt werden.

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Wer kommt in den Genuss der Rieserförderung?

Ein Recht auf Riesterzulagen haben alle gesetzlich Rentenversicherten. Darüber hinaus gibt es aber auch noch weitere Möglichkeiten, sich die Zulagen zu sichern:

  • Angestellte, aufgrund Ihrer Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Ehepartner von zulageberechtigten Riestersparern, erhalten ebenfalls die Förderung.
  • Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind zulagenberechtigt.
  • Selbstständige, die selber nicht gesetzlich rentenversichert sind, können Ihren Anspruch über einen zulagenberechtigten Ehepartner geltend machen.

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 Welche Zulagen und Förderungen gibt es?

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, können Sie bis zu 4% Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens in einen Riestervertrag sparen. Der Mindestsparbetrag liegt bei 60,- Euro pro Jahr.

  • Die Grundzulage auf den max. Sparbetrag liegt bei 175,- Euro pro Jahr.
  • Zusätzlich wird pro Kind eine Zulage von 185,- Euro pro Jahr gezahlt.
  • Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, wird sogar eine Förderung von 300,- Euro pro Jahr gezahlt.
  • Das Finanzamt prüft für Sie automatisch, ob eine Steuererstattung auf die eingezahlten Beiträge einen größeren Vorteil für Sie bringt und nimmt in diesem Fall eine Steuererstattung vor.

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Rieserverträge unbedingt ver­gleichen!

Neben der Alters­vorsorge über die Riesterrente gibt es noch weitere Möglichkeiten staatliche Zulagen auszuschöpfen. Welche Alters­vorsorgeformen am besten zu Ihrer Lebensplanung passen und welche Tarife Ihnen die besten Konditionen bieten, erläutern wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch.

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Rüruprente

Das Steuersparmodell für Ihre Altersversorgung

Für Selbstständige und Freiberufler, die nicht die Riesterförderung in Anspruch nehmen können, ist die Rüruprente die einzige Möglichkeit, sich eine staatlich geförderte Altersversorgung aufzubauen. Aber auch Angestellte und Beamte mit einer hohen Steuerlast, profitieren von der attraktiven Steuerersparnis.

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Welche Steuervorteile habe ich?
  • Im Jahr 2019 sind 88% der eingezahlten Beiträge als Vorsorgeaufwendungen voll absetzbar.
  • Die Absetzbarkeit steigt jährlich um weitere 2% bis die Beiträge im Jahr 2025 zu 100% absetzbar sind.
  • Die Höhe der jährlichen Einzahlungen können Sie von Ihrer individuellen Situation abhängig machen.
  • Maximal 24.000 Euro können für das Jahr 2019 als Beitrag für eine Basisrente pro Person von der Steuer abgesetzt werden. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Auch die Einzahlungsintervalle bestimmen Sie selber: monatlich, 2-3 mal pro Jahr oder zum Jahresende.
  • Auf die Erträge fällt keine Abgeltungsteuer in Höhe von 25% an.

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Was muss ich beachten?
  • Eine Auszahlung ist nur als lebenslange Rente möglich.
  • Die Ansprüche sind nicht: vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar.
  • Die Besteuerung findet erst bei Auszahlung der Rente statt. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Jahr des ersten Rentenbezugs.
  • Die Rente kann ganz flexibel ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.

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Steuern sparen und Angebote ver­gleichen
Wie Sie das max. Steuersparpotenzial der Rüruprente voll ausschöpfen und welches Angebot Ihnen die besten Konditionen bietet, das zeigen wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch.
 
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